Nach langen Corona-Schließungen
Litauen: nicht lebensnotwendige Geschäfte dürfen wieder öffnen
Nach wochenlangen landesweiten Schließungen hat die litauische Regierung Mitte dieser Woche beschlossen, auch nicht lebensnotwendige Geschäfte und Dienstleistungen wieder öffnen bzw. zulassen zu wollen.
Die Änderungen werden kommende Woche – Montag, den 15. Februar – in Kraft treten. Dann dürfen beispielsweise wieder Blumenläden und Boutiquen betreten werden, stellvertretend für alle Einkaufsmöglichkeiten, die den litauischen Kunden ein wenig Konsumfreude und Einkaufsnormalität vermitteln sollen.
Erlaubt sind allerdings nur solche Dienstleistungen, die auf maximal einem Kontakt beruhen – nämlich dem des Dienstleisters zum Kunden.
Dort, wo für die Erbringung einer Dienstleistung mehr als 15 Minuten Kontakt benötigt werden, muss mindestens eine Dienstleistungsfläche von 20 Quadratmetern pro Kunde bzw. Gast vorhanden sein.
Und 15 Quadratmeter können es laut dem Baltic News Network dort sein, wo weniger als 15 Minuten benötigt werden.
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