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Verunsicherung und Angst vor der 90-Tage-Regel

Brexit: EU fordert Grenzpolizei auf, Pässe von Briten nicht zu stempeln

Briten, die in der EU leben, sind seit langem besorgt darüber, dass ihre Pässe bei Reisen in den und aus dem Schengen-Raum falsch abgestempelt werden könnten.

British Passport EU Brexit
Britischer Reisepass aus der Zeit von vor dem Brexit. (Foto: King Huang, CC BY 2.0)
Die Europäische Kommission hat die Grenzpolizei der Mitgliedstaaten nun aufgefordert, die Pässe der britischen Staatsbürger, die durch das Brexit-Austrittsabkommen geschützt sind, nicht abzustempeln.

Obwohl britische Botschaftsmitarbeiter in ganz Europa wiederholt betont haben, dass die Pässe der durch den sog. Brexit geschützten Briten nicht abgestempelt werden sollten, scheinen diese Anweisungen nicht zu den Grenzbeamten durchgedrungen zu sein.

Die fälschlicherweise vergebenen Stempel haben dazu geführt, dass viele in der EU ansässige Passinhaber befürchten, der Überschreitung der 90-Tage-Frist in ihrem Gastland beschuldigt zu werden.

Besucher, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Ländern kein Visum benötigen, sowie Inhaber eines bestimmten Visums, dürfen sich nicht länger als 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten. Unter diese Kategorie fallen die in der EU lebenden Briten normalerweise nicht.

In dieser Woche hat die EU-Kommission betont, dass die Pässe nicht abgestempelt werden sollten, den Briten aber versichert, dass dies keine negativen Folgen haben werde.

„Die Kommission empfiehlt – insbesondere im Hinblick auf die Begünstigten des Austrittsabkommens -, dass die Grenzschutzbeamten der Mitgliedstaaten auf das Abstempeln verzichten. Sollte dennoch eine Abstempelung erfolgen, so darf sich diese nicht auf die Dauer des zulässigen langfristigen Aufenthalts auswirken“, heißt es in den jüngsten Leitlinien.

„Das EU-Recht hindert Grenzschutzbeamte nicht daran, die Reisedokumente von britischen Staatsangehörigen, die Begünstigte des Austrittsabkommens sind und im Besitz eines gültigen, von einem Schengen-Mitgliedstaat ausgestellten Aufenthaltstitels, bei der Ein- und Ausreise in den bzw. aus dem Schengen-Raum abzustempeln. Das Gleiche gilt für ihre Familienangehörigen, die sich in der gleichen Situation befinden.“

Die Kommission fügte hinzu, dass die übliche Beschränkung eines Aufenthalts von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum nicht für Briten gilt, die unter das Austrittsabkommen fallen, „unabhängig davon, ob ihr Pass abgestempelt wurde oder nicht“.

Sie erinnerte die Briten jedoch daran, dass sie nur das Recht haben, sich in ihrem Wohnsitzland aufzuhalten. Wenn sie innerhalb des Schengen-Raums in ein anderes EU-Land reisen, gilt für sie die 90-Tage-Regel.

Sie empfahl den Briten, ihre Aufenthaltsgenehmigung nach dem Brexit – sofern sie eine haben – an der Grenze proaktiv vorzulegen, um ihren Status zu beweisen. Allerdings haben nicht alle Briten in der EU eine Post-Brexit-Aufenthaltsgenehmigung, da diese nur in bestimmten Ländern vorgeschrieben ist.

Briten in Ländern wie Spanien und Italien, in denen die Papiere nicht obligatorisch, aber erhältlich sind, werden dringend gebeten, sie so bald wie möglich zu beantragen.

Diejenigen, die kein entsprechendes Papier haben, werden aufgefordert, alle Dokumente zu verwenden, „die glaubhaft belegen, dass die Inhaber das Recht, sich im aufnehmenden Schengenstaat frei zu bewegen und aufzuhalten, vor dem Ende des Übergangszeitraums ausgeübt haben und sich weiterhin dort dauerhaft aufhalten“.

„Dokumente, die die Adresse der Person angeben, können den weiteren Aufenthalt nach dem Ende der Übergangszeit belegen.“

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