Die Polizei erhielt mehrere Anzeigen
Dänemarks höchstes Gericht prüft das Recht, ausländische Flaggen zu hissen
Es war Sommer 2017 als die dänische Familie Hedegård von der Polizei Besuch bekam, weil sie die amerikanische Flagge im Vorgarten gehisst hatte. Die Hedegårds mussten die Flagge von Gesetzes wegen entfernen.
Das Hissen einer fremdländischen Flagge verstößt gegen ein altes dänisches Gesetz. Seit 1915 ist es verboten, ausländische Flaggen zu zeigen – mit Ausnahme der anderen nordischen Flaggen sowie der EU- und UN-Flaggen.
Die Polizei hat mehrere Anzeigen erhalten und der Familie mitgeteilt, dass die Fahne abgehängt werden müsse, da sonst ein Bußgeld von 2.500 Kronen (335 Euro) fällig werde. Verschiedenen Leuten in der Nachbarschaft war die Flagge offenbar unangenehm aufgestoßen, berichtet damals die Zeitung Jydske Vestkysten.
Nun wird der Oberste Gerichtshof Dänemarks den Fall dieser dänischen Familie prüfen, die wegen des Zeigens der Flagge der Vereinigten Staaten verurteilt wurde, teilten die Justizbehörden diesen Freitag mit, schreibt avisendanmark.dk.
Die Familie erklärte, sie habe nicht in böser Absicht gehandelt, sondern sich für die Flagge entschieden, weil sie eine tiefe Verbundenheit mit der amerikanischen Kultur verspüre.
„Wir fühlen uns als Teil der amerikanischen Kultur in Dänemark“, sagte Rikke Hedegård seinerzeit gegenüber Jydske Vestkysten.
„Ich könnte es verstehen, wenn es eine Nazi- oder Islamischer Staat-Flagge wäre. Aber eine amerikanische Flagge kann ich überhaupt nicht verstehen“, sagte Hedegård der Zeitung.
„Ich hatte genug davon gesehen, und das war zu viel“, sagte der Nachbar, der die Familie angezeigt hatte.
Die Familie musste sich vor Gericht verantworten, weil sie gegen die Verordnung von 1915 verstoßen hatte. Die Staatsanwaltschaft berief sich dabei auf einen ähnlichen Fall aus dem Jahr 1934, bei dem es um eine sowjetische Flagge ging, und stellte fest, dass die Vorschrift auch in Friedenszeiten gültig war.
Die Hedegårds wurden mit dem Argument freigesprochen, dass das Flaggenverbot nicht mehr rechtsverbindlich sei.
Dieses Urteil wurde jedoch im November letzten Jahres vom Obersten Gerichtshof aufgehoben, obwohl angesichts der langen Verfahrensdauer keine Strafe verhängt wurde.
Es gibt einige Ausnahmen von den dänischen Flaggenvorschriften – die Flaggen Grönlands und der Färöer-Inseln sowie die Flaggen der anderen nordischen Länder, der EU und der UNO dürfen nach den Richtlinien des Justizministeriums gehisst werden.
Wenn die Erlaubnis zum Hissen der Flaggen anderer Länder erteilt wird, geschieht dies in der Regel unter der Bedingung, dass neben der ausländischen Flagge eine dänische Flagge von mindestens gleicher Größe gehisst wird.
„Ich glaube, dass es in der Gesellschaft ein großes prinzipielles Interesse daran gibt, zu klären, ob es wirklich eine Grundlage für die Durchsetzung einer mehr als 100 Jahre alten Verordnung gibt, die unter völlig anderen Umständen erlassen wurde als im heutigen Dänemark, wo die Meinungsfreiheit einen hohen Stellenwert hat“, sagte Carsten Hove, der Anwalt der beklagten Familie, im November letzten Jahres und erklärte, dass er auch der Meinung sei, dass das Flaggenverbot gegen das Gesetz der Meinungsfreiheit verstoße.
Ein Termin der Verhandlung vor dem Obersten Gerichtshof steht noch nicht fest. Die Hedegårds haben inzwischen ihre Nachbarschaft in der kleinen Ortschaft bei Kolding verlassen und sind woandershin gezogen.
In Deutschland ist das Hissen fremder Nationalflaggen grundsätzlich erlaubt.
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