Gehaltszahlung blockiert
Litauerin wird ständig mit einer Person auf der Sanktionsliste verwechselt
Eine Frau in Litauen erlebt seit Jahren einen bürokratischen Albtraum: Elena Titova kann kaum eine Banküberweisung tätigen, ohne Schwierigkeiten zu bekommen. Auch ihre Gehaltszahlungen sind betroffen.
Immer wieder wird sie mit einer weißrussischen Person verwechselt, die auf einer internationalen Sanktionsliste steht, wie das litauische Nachrichtenportal LRT berichtet.
Dies führt regelmäßig dazu, dass Überweisungen blockiert werden und die Betroffene ihre Identität gegenüber Banken nachweisen muss. Verbraucherschützer kritisieren die Situation als inakzeptabel, heißt es bei LRT.
Elena Titova aus Vilnius war schockiert, als sie erfuhr, dass ihr Name identisch mit dem einer sanktionierten Person aus Weißrussland ist. Seitdem kämpft sie damit, bei Bankgeschäften ständig ihre Unschuld beweisen zu müssen.
„In den letzten zwei Jahren musste ich immer wieder belegen, dass ich nicht die Person bin, die auf der Sanktionsliste steht“, berichtet Titova gegenüber dem Nachrichtenportal.
Besonders frustrierend: Selbst Empfänger ihrer Überweisungen werden von den Banken zur Vorlage von Dokumenten aufgefordert, die Titovas Identität bestätigen. So erhielt eine Person, der sie Geld überwies, eine Nachricht von ihrer Bank, dass die Zahlung blockiert wurde, weil Titovas Name auf der Sanktionsliste erscheint.
„Es ist absurd, dass jemand, der Geld von mir erhält, meinen Ausweis vorlegen muss – besonders, wenn es sich um Fremde handelt und nicht um enge Bekannte oder Verwandte“, äußert die Litauerin verärgert.
Gehaltszahlung blockiert
Für Elena Titova sei es mittlerweile nahezu unmöglich, ohne zusätzliche Hürden Zahlungen von anderen Banken zu empfangen, so der Artikel weiter. In einem besonders gravierenden Fall wurde sogar ihre Gehaltszahlung blockiert.
„Mein Gehalt wurde gestoppt, und ich musste mich bei der Buchhaltung meines Unternehmens melden, damit sie das Problem mit der Bank klären konnten“, berichtet Titova.
Die Bank von Litauen verweist darauf, dass es den Banken freisteht, eigenständig Maßnahmen gegen sanktionierte Personen zu ergreifen.
„Es gibt keine andere Möglichkeit, um festzustellen, ob eine Person sanktioniert ist oder nicht“, erklärt Vaidas Cibas von der Bank von Litauen. „Wenn der Name allein nicht ausreicht, werden die Banken natürlich zusätzliche Informationen anfordern, um die Identität zu klären.“
Kein Verstoß gegen den Datenschutz
Stasys Drazdauskas, Dozent an der juristischen Fakultät der Universität Vilnius, sieht in der aktuellen Praxis keinen Verstoß gegen den Datenschutz.
Die Sanktionen dienten dem öffentlichen Interesse, der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung in der Europäischen Union. Diese Ziele überwögen private Interessen, auch wenn Einzelpersonen dadurch Unannehmlichkeiten erführen, so der Experte.
Das Geburtsdatum und die Staatsangehörigkeit seien keine besonders sensiblen Daten, so der Jurist weiter.
Werbraucherschützer widersprechen
Rytis Jokubauskas, Vizepräsident der litauischen Verbraucherzentrale, sieht das jedoch anders. Er warnt, dass selbst solche Daten problematisch werden könnten, wenn sie in die falschen Hände geraten.
Jedes zusätzliche Datenleck hilfe, das Profil einer Person zu vervollständigen und erhöhe die Wahrscheinlichkeit, dass diese Informationen für böswillige Zwecke missbraucht würden, betont der Werbraucherschützer.
Die Situation sei nicht normal, fügt er hinzu: „Die von den Banken angewandten Verfahren sind offensichtlich unzureichend. Es wäre verständlich, wenn es nur einmal passiert, aber ständig beweisen zu müssen, dass man nicht jemand anderes ist, ist inakzeptabel.“
Jokubauskas empfiehlt Elena Titova, eine offizielle Beschwerde bei der litauischen Zentralbank und der Datenschutzaufsichtsbehörde einzureichen. Was sie auch zu tun gedenke, heißt es schließlich.