Deutsch-dänische Fährgesellschaft mit aktueller Ankündigung zu Stornierungen
Corona: Scandlines will nicht alle annullierten Fahrten erstatten
Die deutsch-dänische Fährgesellschaft Scandlines gab gestern bekannt, kostenfreie Umbuchungsmöglichkeiten für Reisende bis zum 14. Juni 2020 beibehalten zu wollen. Grund hierfür sind die geltenden Reisebeschränkungen infolge der Corona-Pandemie, die es vor allem Privatkunden nahezu unmöglich machen, ursprüngliche Reiseplanungen in die Tat umzusetzen.
Die Regelung gilt zunächst für folgende 3 Ticket-Klassen. (1) „Economy Extra Tickets“ können demnach aufpreisfrei für jede Abfahrt bis zum 31. Dezember 2020 umgebucht werden.
(2) Dasselbe gilt auch für „Economy Tickets“, die normalerweise von der Option einer Umbuchung ausgeschlossen sind. Alternativ sei es laut Scandlines möglich, die Buchung in einen Gutschein umwandeln, der dann zum ursprünglichen Ticketpreis bis Ende 2020 eingelöst werden könne.
(3) Den Inhaberinnen und Inhabern von „Flex-Tickets“ wird nahegelegt, Tickets kostenlos online zu stornieren (gilt übrigens auch bei hinzu gebuchtem Ticketrückgabe-Service).
Tipp für Reisen nach Ende der Beschränkungen
Wer den Plan verfolgt, nach Ende der Reisebeschränkungen mit Scandlines in Richtung Dänemark und Schweden zu reisen, wird ferner gebeten, den optionalen Ticketrückgabe-Service für einen Pauschalpreis von 11 Euro zu buchen.
Hierdurch sei aus laut Scandlines möglich, Reiseplanungen „kurzfristig“ und „voll flexibel“ anpassen zu können. Sieht dann in der Praxis so aus, dass man sein Ticket bis zu drei Monate nach Ablauf der ersten gebuchten Abfahrt online stornieren kann – gegen Rückerstattung des vollen Ticketpreises.
Unter dem Strich ist natürlich ersichtlich, dass Scandlines (wie übrigens auch andere Unternehmen in der Transportbrache) das durchaus kontrovers diskutierte Ziel verfolgt, Corona-bedingte Umsatzeinbußen des Frühjahres 2020 in der zweiten Jahreshälfte zu egalisieren – jedenfalls ein Stück weit.
Rückerstattung von Economy-Tickets wird nicht thematisiert
Auf dem Weg dahin scheinen kostenfreie Umbuchungen aus Unternehmenssicht ein probates Mittel zu sein. Eine Regelung, die von Kunden, die auch später im Jahr 2020 reisen können und möchten, als unkritisch angesehen werden dürfte.
Der aus Kundensicht ebenfalls naheliegende Wunsch nach einer Rückerstattung von Tickets der Klassen „Economy“ und „Economy Extra“, die für die reisebeschränkte Zeit gebucht wurden, wird in der vorliegenden Meldung hingegen nicht thematisiert.
Auf unsere Nachfrage bei der Pressestelle der Fährgesellschaft hin lautete die Antwort: „Eine Rückerstattung der Economy und Economy Extra Tickets ist nicht möglich.“
Nach unseren Recherchen ist diese Haltung rechtlich nicht belastbar.
Laut EU-Recht haben Passagiere Anspruch auf die Rückerstattung ihrer wegen der Coronakrise annullierten Fahrten. Gutscheine und Umbuchungen gelten nicht als rechtlich adäquater Ersatz.
Die Entscheidung darüber, ob Gutscheine, Umbuchungen oder Rückerstattungen zum Einsatz kommen, liegt laut EU-Recht nicht beim Unternehmen, sondern beim Kunden.
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sh