Harte Strafen schon bei geringer Überschreitung
Dänischer Koch wegen Geldwäsche verurteilt, weil er Bargeld annahm
Das Bezirksgericht Herning hat einen Restaurantbesitzer zu einer Geldbuße in Höhe von 5.000 Kronen (670 Euro) verurteilt, weil er seine Catering-Dienstleistung bei den Feierlichkeiten zu einer Silberhochzeit bar bezahlen ließ.
Für die Versorgung der Jubiläumsfeierlichkeit mit Essen erhielt er 53.000 Kronen (7.100 Euro) vom Auftraggeber, durch die Annahme der Barzahlung verstieß der Koch jedoch gegen das Geldwäschegesetz in Dänemark. Das Gesetz verbietet es Unternehmen Rechnungszahlungen in bar anzunehmen, wenn diese höher sind als 50.000 Kronen.
Wie die dänische Nachrichtenagentur Ritzau gestern berichtete, forderte die Staatsanwaltschaft eine Strafe in Höhe von 10.000 Kronen, was der Mindeststrafe für so ein Vergehen entspricht.
Das Gericht entschied jedoch, die Strafzahlung zu halbieren, weil der Zweck der Zahlung eindeutig belegt ist, so der Richter in einer öffentlichen Stellungnahme.
Der Koch, der ein eigenes Restaurant betreibt, brachte das Geld sogleich zur Bank, wo er angab, die Summe für eine Catering-Dienstleistung erhalten zu haben.
Der Verurteilte hatte ursprünglich auf Freispruch plädiert, mit der Begründung, dass er keineswegs fahrlässig gehandelt habe.
In Dänemark kam es in der Vergangenheit schon oft zur Verurteilung auf Grundlage des Geldwäschegesetztes, selbst bei kleinsten Verstößen. 2017 ist ein Fall bekannt geworden, bei dem ein Autohändler verurteilt wurde, weil er für ein Auto eine Barzahlung in Höhe von 50.030 Kronen akzeptiert hatte.
Der Verband der Dänischen Autohändler (Dansk Bilforhandler Union) kritisiert die strenge Auslegung des Gesetzes, schreibt Ritzau. Es könne nicht sein, dass eine Überschreitung der Höchstgrenze um 30 Kronen zu so hohen Strafen führe, so der Verbandsvorsitzende, Karl-Ove Pedersen, gegenüber der Nachrichtenagentur.
ap