Strenge Regelungen zum Schutz gefährdeter Fischbestände
Neue Vorschriften fürs Angeln in Dänemark: Fangverbote für Seehase, Dorsch und Heilbutt
Ab 2025 treten in Dänemark neue Vorschriften für die Freizeitfischerei in Kraft: Der Fang von Seehase und Dorsch wird weitreichend eingeschränkt. Während das Dorschfangverbot weiterhin für die Ostsee gilt, ist der Seehase nun in allen dänischen Gewässern tabu.
Dorschfangverbot in der Ostsee bleibt bestehen
Bereits seit 2024 dürfen Freizeit-Angler in der Ostsee keinen Dorsch mehr fangen – eine Maßnahme zum Schutz der durch Überfischung gefährdeten Bestände. Die EU hat beschlossen, dieses Verbot auch 2025 aufrechtzuerhalten. Das bedeutet, dass Angler in den Gewässern um Fünen, Ostjütland, das östliche Südjütland, Seeland und Bornholm weiterhin keinen Dorsch fangen dürfen.
Seehase in allen dänischen Gewässern geschützt
Seit dem 17. Januar 2025 ist es in ganz Dänemark untersagt, Seehasen zu fangen. Gefangene Exemplare müssen sofort zurück ins Wasser gesetzt werden und dürfen nicht an Land gebracht oder gelagert werden. Auch die kommerzielle Fischerei auf Seehase wird 2025 ausgesetzt. Das meldet das dänische Fischereiministerium.
Heilbuttfang im Skagerrak und Kattegat verboten
Zusätzlich wurde am 20. Dezember 2024 ein saisonales Fangverbot für Heilbutt eingeführt. Dieses Verbot gilt bis zum 31. März 2025 und erstreckt sich über das Skagerrak sowie den schwedischen Teil des Kattegats.
Strenge Regelungen zum Schutz gefährdeter Fischbestände
„Die Bestände von Dorsch und Lachs in der Ostsee werden auch 2025 als kritisch eingestuft. Daher bleiben die strikten Maßnahmen bestehen. Zusätzlich gibt es neue Fangverbote für Seehase und Heilbutt in bestimmten Gebieten“, erklärt der stellvertretende Fischereiinspektor Steen Majland.
„Ziel ist es, die Fischbestände langfristig zu erhalten.“
Angeln von Lachs nur eingeschränkt möglich
Auch für den Lachsfang gelten weiterhin strenge Regeln: Freizeitfischer dürfen in der Ostsee nur einen Lachs pro Tag fangen. Diese Regelung, die bereits 2024 eingeführt wurde, bleibt 2025 bestehen.
Die neuen Vorschriften sind in der EU-Verordnung zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für Fischbestände in der Ostsee 2025 verankert und gelten auch für Angler, die von Ausflugsbooten aus fischen.