Aktuelle TV-Dokumentation
Peter Madsen gesteht öffentlich Mord an Kim Wall
Der 2018 zu lebenslanger Haft verurteilte Däne Peter Madsen hat in einem Dokumentarfilm gestanden, die schwedische Journalistin Kim Wall ermordet zu haben. Es war das erste Mal, dass sich Madsen öffentlich zu seiner Schuld bekannt hat.
Die Untat geschah im August 2017 auf Madsens selbst gebautem U-Boot. Vor seiner Verurteilung hatte der 49-jährige Erfinder stets beteuert, sich weder an Wall vergangen noch sie ermordet zu haben. Ihr Tod, so Madsen damals, sei ein Unfall gewesen.
In einer Dokumentation mit dem Titel „The Secret Recordings with Peter Madsen“ wird der Ablauf des Geschehens journalistisch rekonstruiert. Laut einem Bericht des Guardian wurde dazu im Gefängnis ein über 20 Stunden langes Gespräch mit Madsen aufgezeichnet.
Im Laufe des Gesprächs fragt der Journalist Kristian Linnemann den autodidaktischen Tüftler, ob er Wall getötet habe, als sie ihn an Bord seines Schiffes interviewen wollte.
Madsen beantwortete die Frage mit einem klaren „Ja“. Ein TV-Moment für die Ewigkeit. Madsen weiter: „Es ist allein meine Schuld, dass sie gestorben ist. Denn ich habe das Verbrechen begangen.“
Produziert wurde der Dokumentarfilm von Discovery Networks Denmark. Programmdirektor Pil Gundelach Brandstrup über das Projekt: „Madsens Antworten sind die Anerkenntnis dessen, was die Staatsanwaltschaft behauptet hat. Bisher hatte er dies stets bestritten.“
Kim Wall war zuletzt am 10. August 2017 auf dem von Madsen gebauten U-Boot Nautilus gesehen worden. Tage später fand man ihren zerstückelten Oberkörper an der Küste Kopenhagens. Wochen später konnten dann auch Kopf, Beine und Kleidung des Opfers geborgen werden.
Im Zuge der Ermittlungen hatte sich Madsen mit seinen teils absurden Schilderungen mehr und mehr in Widersprüche verstrickt. Schließlich lieferten Spuren von Madsens DNA an Walls Leiche und eine Analyse zu insgesamt 15 Stichverletzungen am Körper des Opfers den Schuldbeweis.
Prozessrichterin Anette Burkø hat das Verbrechen schließlich als „einen zynischen und geplanten sexuellen Übergriff von besonderer Brutalität“ beschrieben. Dabei habe Madsen das Opfer sexuell gefoltert, um seine gewalttätigen Fantasien zu bedienen.
Später hatte Madsen vor einem Berufungsgericht um Strafnachlass ersucht. Doch stattdessen fand die lebenslange Freiheitsstrafe hier ihre ultimative Bestätigung, womit Madsen für die Außenwelt ein für alle Mal Geschichte sein dürfte. Im konkreten Fall immerhin TV-Geschichte.
sh