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Verstöße in den Regalen der Salling-Gruppe

Dänemark: Supermärkte bei Polizei angezeigt

In Dänemark gibt es klare Regeln für Tabakwaren: Sie müssen außer Sichtweite der Kundschaft gelagert werden. Nicht im Regal, nicht auf Augenhöhe – versteckt, wie es das Gesetz vorsieht. Doch genau hier liegt das Problem bei der Salling-Gruppe, die mit ihren Supermärkten Bilka, Føtex und Netto in ganz Dänemark vertreten ist.

Netto in Dänemark
Die dänische Salling-Group betreibt die Supermärkte Bilka, Føtex und Netto in ganz Dänemark. (Foto: AP / Nordisch.info)

Was das Gesetz verlangt – und warum es wichtig ist

Das dänische Tabakwerbegesetz hat einen eindeutigen Zweck: Kinder und Jugendliche vor dem Einfluss von Tabak und Nikotin zu schützen. Die Regelungen sehen vor, dass Tabakprodukte nur in Spezialgeschäften wie Pfeifen- oder Zigarrenläden sichtbar sein dürfen. In normalen Verkaufsstellen müssen sie entweder unter der Theke, in Schränken oder hinter Vorhängen verschwinden.

Torben Jensen, der dänische Verbraucher-Ombudsmann, beschreibt es so:

„Das totale Verbot der Werbung für Tabakerzeugnisse wurde erlassen, um ein klares Signal zu senden: Der Konsum solcher Produkte ist gesundheitsschädlich, und besonders junge Menschen sollen davor geschützt werden.“

Verstöße in den Regalen der Salling-Gruppe

Doch die Realität sieht anders aus. Untersuchungen des Verbraucher-Ombudsmannes haben ergeben, dass Tabakwaren in mehreren Filialen der Salling-Gruppe unzureichend verborgen waren.

Vorhänge, die eigentlich das Sichtfeld verdecken sollten, waren laut Bericht in mindestens 15 Fällen längere Zeit zurückgezogen. Ein Verstoß, der nicht nur gegen die Vorschriften, sondern auch gegen die Intention des Gesetzgebers geht.

Der Fall begann Anfang 2024 mit einer Beschwerde an die dänische Behörde für Sicherheitstechnologie, die den Hinweis an den Verbraucher-Ombudsmann weiterleitete. Nach einer Untersuchung wurden Verstöße in fünf Städten festgestellt. Weitere Fälle aus einer sechsten Stadt kamen hinzu – insgesamt 15 dokumentierte Regelbrüche, so der Ombudsmann in einer Pressemitteilung.

Das sagt das Gesetz

Das Tabakwerbegesetz (§5a) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung Nr. 570 von 2021 verpflichtet Einzelhändler dazu, Tabakerzeugnisse vollständig vor den Augen der Öffentlichkeit zu verbergen. Sie dürfen nur auf ausdrückliche Nachfrage eines Kunden gezeigt werden.

Ein Verstoß gegen diese Regelungen ist kein Kavaliersdelikt, erklärt Jensen:

„Die Salling-Gruppe hat es versäumt, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um alle Tabakwaren aus dem Sichtfeld der Kunden zu entfernen. Deswegen sahen wir uns gezwungen, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.“

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