Krach um Kultstätte
England: Aktivisten verlieren Klage gegen Stonehenge-Tunnel vor Oberstem Gerichtshof
Aktivisten der Organisation Save Stonehenge World Heritage Site (SSWHS) haben eine Klage vor dem Obersten Gerichtshof Englands gegen Pläne zum Bau eines Straßentunnels in der Nähe der weltbekannten Kultstätte verloren.
Darstellungen/Fotos: Highways England (www.highwaysengland.co.uk)
Der High Court hatte das Projekt auf einem Teilstück der A303 in der Nähe der Stätte im Jahr 2021 aufgrund von Umweltbedenken verworfen. Doch das Verkehrsministerium genehmigte den Bau am 14. Juli 2023 wieder. Dies führte zur Klage der Gegner.
Nach Angaben von National Highways würde der Tunnel zur Reduzierung von Lärm und sichtbarem Verkehr im Umkreis von Stonehenge führen. Zudem werde es in der Region signifikante Verkürzungen von Fahrzeiten geben. Eigentlich eine Win-win-Situation, zumindest aus dem Blick der Befürworter.
Die SSWHS hingegen zog mit dem Vorwurf vor Gericht, das vom Verkehrsministerium genehmigte Projekt würde rund sieben Hektar des Weltkulturerbes „zerstören“ und „den ersten Schritt“ zur Streichung von der Weltkulturerbe-Liste der Unesco markieren.
Folglich reichten die Aktivisten im Dezember Klage beim High Court in London ein, um die Entscheidung zur erneuten Genehmigung der Pläne anzufechten. Im Kern geht es um die Generalüberholung von 13 Kilometern der A303 und den Bau eines 2 Kilometer langen Tunnels.
“Argumente der Aktivisten bieten keine Grundlage, den Baubeschluss in Frage zu stellen“
In dem Urteil vom Montag wies das Gericht die Klage jedoch ab und befand, dass die meisten Teile des Falles „unanfechtbar“ seien. Ferner heißt es, die Argumente der Aktivisten böten „keine Grundlage“, um den Baubeschluss „in Frage zu stellen“.
Allerdings wird ein Teil des Rechtsstreits, der die Vorgehensweise des Verkehrsministeriums bei der Umweltverträglichkeitsprüfung betrifft, noch zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Es ist also nicht auszuschließen, dass da noch etwas kommt.
Bei der SSWHS hält man laut BBC dagegen, der Plan zum Bau basiere auf „grundlegend fehlerhaften“ Informationen, die „die Schädigung des kulturellen Erbes nicht anerkennen“. Vor allem lägen fehlerhafte Analysen zu den voraussichtlichen Verkehrszahlen für die A303 vor. Klingt nicht nach Ende der Streitigkeiten.
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