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Einfluss ausländischer Bürger begrenzen

Estland entzieht Drittstaatsangehörigen das kommunale Wahlrecht

Das estnische Parlament hat am 26. März eine weitreichende Verfassungsänderung beschlossen: Künftig verlieren Drittstaatsangehörige das Wahlrecht bei Kommunalwahlen. Auch Staatenlose dürfen nur noch ein letztes Mal im Jahr 2025 ihre Stimme abgeben – danach sind nur noch estnische und EU-Bürger wahlberechtigt.

Kommunalwahl Estland
Nach Ansicht der Mitglieder des Riigikogu ist die am Mittwoch getroffene Entscheidung zur Verfassungsänderung als historisch zu werten. Estland limitiert damit ein wenig den Einfluss ausländischer Interessen auf die Politik im Land. (Foto: Eesti välisministeerium / CC BY 2.0)
Mit 93 Ja-Stimmen und sieben Gegenstimmen nahm das Parlament die Gesetzesänderung an. Eine Verfassungsänderung dieser Art erfordert eine Zweidrittelmehrheit – mindestens 68 Stimmen waren notwendig. Bereits zuvor hatte der Verfassungsausschuss auf eine „dringende“ Änderung gedrängt.

Ziel: den Einfluss ausländischer Bürger – insbesondere russischer und weißrussischer Staatsangehöriger – auf die estnische Kommunalpolitik und damit indirekt auch auf die Wahl des Präsidenten zu begrenzen.

Indirekter Einfluss auf Präsidentschaftswahl

Estlands Präsident wird vom Parlament gewählt. Kommt dort keine Mehrheit zustande, übernimmt ein Wahlkollegium die Aufgabe – bestehend aus Parlamentsabgeordneten und Delegierten, die von den kommunalen Gemeinderäten bestimmt werden. Wer also bei Kommunalwahlen wählt, hat indirekt Einfluss auf die höchste Instanz des Landes.

Bislang durften auch langfristig in Estland lebende Nicht-EU-Ausländer an den Kommunalwahlen teilnehmen – vorausgesetzt, sie waren mindestens 16 Jahre alt und hatten ihren festen Wohnsitz in einer estnischen Gemeinde. Das gilt nun nicht mehr.

Ausschluss auch für Staatenlose – mit Übergangsfrist

Ein zusätzlicher Änderungsantrag, der von 55 Abgeordneten unterstützt wurde, sah vor, dass ab der Wahl 2029 auch Staatenlose kein Stimmrecht mehr erhalten. Staatenlose dürfen bei der Wahl 2025 jedoch noch teilnehmen – so sollen sie laut Gesetzgeber genügend Zeit haben, die estnische Staatsbürgerschaft zu beantragen, wenn sie weiterhin wählen möchten.

Mit der Neuregelung entfällt auch das ursprünglich geplante Wahlrecht für Bürger von NATO-Staaten. Wahlberechtigt bleiben somit ab der Wahl 2029 nur noch estnische Staatsangehörige und EU-Bürger.

Nächste Wahl im Oktober 2025

Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für viele langjährige Einwohner Estlands, insbesondere Angehörige russischer Minderheit, die über keine EU-Staatsbürgerschaft verfügen.

Die nächsten Kommunalwahlen finden am 19. Oktober 2025 statt – für viele wird es das letzte Mal sein, dass sie an einer Wahl teilnehmen.

Die Mitglieder des Riigikogu beendeten die Abstimmung mit stehenden Ovationen, wie der esnischte Rundfunk berichtet.

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