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„Virus unter Kontrolle bringen“

Estland: regionale Corona-Restriktionen nun landesweit gültig

Bis Mitte dieser Woche gab es in Estland nennenswerte Restriktionen gegen das Coronavirus lediglich gebietsweise. Genau genommen in der Region um die Hauptstadt Tallinn und im direkt an Russland grenzenden Landkreis Ida-Viru.

Corona Estland Kallas
Estnische Ministerpräsidentin bei einer Regierungssitzung im Stenbockhaus.
(Foto: Raul Mee, CC BY-NC 2.0)
Seit diesem Mittwoch gelten die Maßgaben für das gesamte Land, was Premierministerin Kaja Kallas wie folgt erklärte: „Es ist das Hauptziel der Regierung, die großflächige Ausbreitung des Coronavirus in Estland unter Kontrolle zu bringen. Wir können bedauerlicherweise feststellen, dass das Muster der Ausbreitung inzwischen überall in Estland ähnlich ist.“

Damit wurde über Nacht zur allgemeinen Vorgabe, dass estlandweit in geschlossenen Räumen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist und die üblichen Desinfektions-/Abstandsvorschriften eingehalten werden müssen.

Das Baltic News Network hat die Vorgaben im Speziellen zusammengetragen. Hier ein paar Beispiele:

Gastronomie: Bis zu sechs Gäste dürfen an einem Tisch sitzen, der Abstand zu anderen Tischen/Personen muss mindestens zwei Meter betragen. Bewirtung vor Ort ist von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr morgens untersagt.

Öffentliche Versammlungen/Veranstaltungen: Innenräume mit fester Bestuhlung dürfen 50 Prozent der Maximalbelegung nicht überschreiten.

Es gilt die sogenannte 2+2-Regel, wonach maximal zwei Kontaktpersonen mindestens zwei Meter Abstand zu anderen Personen halten müssen. Die Einschränkungen gelten etwa für Theateraufführungen, Kinovorführungen, Konzerte, Konferenzen und Gottesdienste.

Gibt es keine fest montierte Bestuhlung, sind Veranstaltungen in Innenräumen nur erlaubt, wenn nummerierte Sitzplätze bereitgestellt werden. Nachtveranstaltungen sind generell nicht erlaubt, das gilt von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr morgens.

Freizeitaktivitäten, Sport und Hobby
: Bei Kontaktaktivitäten mit hohem Infektionsrisiko muss in Innenräumen die 2+2-Regel eingehalten werden (s. oben). Die Innenraumbelegung darf maximal 50 Prozent betragen.

Sportwettkämpfe im Freien: Bei Wettkämpfen und Fitnessveranstaltungen im Freien darf die Gruppengröße maximal 50 Personen betragen.

Sehen Sie auch: Wie gut kennen Sie Estland? – ein Länderquiz

sh

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