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Schärfer als die Datenschutz-Grundverordnung der EU

Finnland will Altersbeschränkung für die Nutzung Sozialer Medien

Finnland will Kinder und Jugendliche stärker vor Datenmissbrauch schützen. Wie das finnische Nachrichtenportal Yle gestern berichtete, wird 2018 eine gesetzliche Altersbeschränkung für die Nutzung Sozialer Medien wirksam. Diese soll an die EU-Datenschutz-Grundverordnung anknüpfen.

Altersbeschränkung für Social Media in Finnland
(Symbolbild, Rachael Crowe)

Am 25. Mai 2018 wird die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU in Kraft treten, die die Verarbeitung personenbezogener Daten EU-weit reguliert. Finnland will noch einen Schritt weiter gehen, und, parallel zur EU-Verordnung, auf Landesebene fortschreiben und verschärfen.

Im Prinzip sieht die EU-Verordnung bereits eine Altersbeschränkung von 16 Jahren vor. Es ist noch unklar, auf welches Alter sich die finnische Gesetzgebung einigen wird. Aus dem Justizministerium heißt es gegenüber Yle, dass die Altersbeschränkung irgendwo zwischen 13-16 Jahren liegen wird.

Auf der Webseite des Datenschutzbeauftragten wird erklärt, dass das neue Gesetz darauf abzielt, Kinder davor zu bewahren, ihre Daten mit Unternehmen zu teilen, ohne dass ihnen die Konsequenzen klar sein können.

Die Praxis sieht vor, dass Kinder und Jugendliche in Zukunft die Zustimmung der Erziehungsberechtigten einholen müssen, bevor sie auf Sozialen Plattformen ein Konto anlegen dürfen.

Die Betreiber der Plattformen werden ihrerseits dazu aufgefordert, die Altersbeschränkung sicherzustellen.

Laut Justizministerium ist eine solche Altersbeschränkung nicht an sonstige Altersgrenzen gebunden, zum Beispiel an das Alter für Schuldfähigkeit, die in Finnland bei 15 Jahren liegt.

Man werde sich aber darum bemühen, die Altersbeschränkung der Einfachheit halber an andere, bereits vorhandene Altersgrenzen zu koppeln, heißt es aus dem Justizministerium.

Die neue finnische Verordnung wird ebenfalls im Mai 2018 in Kraft treten.

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