Impfpflicht für Pflegepersonal in Kraft getreten
Keine Impfung, kein Lohn: Krankenschwester bekommt kein Geld mehr
Ilta-Sanomat berichtet von einer ungeimpften Krankenschwester in Kajaani, die am Ende ihrer Schicht am Dienstag darüber informiert wurde, dass sie nicht mehr bezahlt werden würde.
In Finnland ist am Dienstag eine gesetzliche Impfpflicht für Pflegepersonal in Kraft getreten. Danach müssen die Beschäftigten im Gesundheitswesen entweder gegen Corona geimpft sein oder in den letzten sechs Monaten von einer Coronavirus-Infektion genesen sein. Das Gesetz betrifft jedoch nur Pflegepersonal in besonders sensiblen bereichen: Alterspflege, Intensiv- und Pflege von Schwerkranken.
Laut dem finnischen Nachrichtenportal Yle Uutiset, betreffe das Gesetz nur einen kleinen Teil des Pflegepersonals.
Die vom IS befragte Krankenschwester erklärte, sie sei mit der Aussetzung der Gehaltszahlung nicht einverstanden, da sie ihre Aufgaben weiterhin aus der Ferne hätte wahrnehmen können, indem sie Patienten per Telefon beraten hätte.
Nach dem neuen Gesetz können nicht geimpfte Personen an andere Arbeitsplätze versetzt, aber nicht entlassen werden. Wenn keine andere Arbeit gefunden werden kann oder der Arbeitnehmer die angebotene Arbeit ablehnt, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, für die Zeit der Untätigkeit Lohn zu zahlen.
Die Lohnaussetzung soll bis zum Ende des Jahres dauern. Als Grund für die Aussetzung wird angegeben: „Aussetzung der Lohnzahlung nach § 48a des Gesetzes über ansteckende Krankheiten wegen der Behinderung des Arbeitnehmers“.
Leena Kaunisto, Personaldirektorin der Kainuu Gemeindevereinigung für Sozial- und Gesundheitsfürsorge, wo die besagte Krankneschwester arbeitet, gab gegenüber Ilta-Sanomat an, dass die Durchimpfungsquote in ihrer Einrichtung am Dienstagmorgen bei 95% lag. Die Gemeindevereinigung beschäftigt rund 3.700 Personen.
Der Krankenschwester zufolge ist sie mit ihrer Situation nicht allein, „es gibt andere wie mich“.
„Ein Kollege ist jedoch an Corona erkrankt, so dass er sich nicht mehr in der gleichen Situation befindet.“
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ap