Datenschutz-Grundverordnung
Finnland und USA scheitern bei der Einigung über Global Entry-Visa
Mit „Global Entry“ bieten die USA eine Möglichkeit für Reisende, nach vorheriger Sicherheitsüberprüfung und anschließender Zulassung zum Programm, von einer vereinfachten und schnelleren Einreise nach Amerika zu profitieren. Mit Deutschland existiert dieses Abkommen für vereinfachte Einreise bereits, Inhaber finnischer Reisepässe dagegen werden auf diese Möglichkeit bis auf weiteres verzichten müssen.
Der Versuch Finnlands, dem Global-Entry-Programm der Vereinigten Staaten beizutreten, ist an Differenzen darüber gescheitert, welches Maß an Übereinstimmung zwischen den beiden Ländern notwendig ist, um den Austausch personenbezogener Daten zu rechtfertigen, das berichtet das finnische Nachrichteportal Yle.
Im Rahmen des Global-Entry-Programms können vorab zugelassene Reisende mit vermeintlich geringem Risiko schnellere bevorzugte Schalter an US-Flughäfen benutzen, was die Abfertigung bei der Einreise erheblich beschleunigt.
Dies würde einen reibungsloseren und zuverlässigeren Umstieg auf Inlandsflüge bei der Ankunft im Land für Personen ermöglichen, die von den Behörden beider Länder zugelassen wurden.
USA wollen keine rechtliche Grundlage schaffen
Im Jahr 2019 reisten rund 130.000 finnische Bürger in die USA, etwa 30.000 von ihnen mindestens zweimal.
Fünfzehn Länder nehmen an dem System teil, aber die Versuche Finnlands, sich anzuschließen, sind daran gescheitert, dass die US-Regierung nicht bereit ist, das Abkommen in einem bilateralen Vertrag zu verankern, sondern stattdessen eine „gemeinsame Erklärung“ der beiden Länder bevorzugt, so Yle.
Finnland hält sich an DSGVO
Finnland legt die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) so aus, dass ein Vertrag erforderlich ist, um die personenbezogenen Daten mit einer ausländischen Macht zu teilen, und dass eine Gemeinsame Erklärung nicht ausreichen würde.
„Nach finnischem und EU-Recht sollte es für die Übermittlung personenbezogener Daten eine solide rechtliche Grundlage geben“, sagte Jussi Tanner, Generaldirektor für konsularische Angelegenheiten im Außenministerium, laut Yle.
„Eine Gemeinsame Erklärung ist für uns nicht geeignet. Das Vertragsmodell funktioniert nicht für die Vereinigten Staaten. Wir sind also leider am Ende des Weges angelangt.“
Die Gespräche liegen nun auf Eis und werden nicht wieder aufgenommen, wenn nicht das eine oder andere Land seine Haltung ändert.
Deutschland, Großbritannien und die Niederlande haben sich als EU-Staaten dem Global-Entry-Programm angeschlossen, allerdings bevor die Datenschutzverordnung in Kraft trat.
Als Finnland im Jahr 2021 Verhandlungen mit den USA aufnahm, warfen Beamte bestimmte Fragen zu dem Plan auf.
Darunter diese: Wenn eine Person aufgrund von Informationen in finnischen Strafverfolgungsunterlagen für den Global-Entry-Status abgelehnt würde, würden diese Informationen dann bei den US-Behörden verbleiben und die Einreise in die USA erschweren?