Maximal Tempo 120 – aber nicht immer
Autofahren in Finnland: die Verkehrsregeln
Finnland hat eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur, die Fahrten bis in den hohen Norden je nach Witterung und Jahreszeit relativ komfortabel macht. Einleitend der Hinweis, dass man bei Überlandfahrten stets ein Auge auf Wildwechsel-Warnschilder haben sollte.
Diese sind sehr wichtig, weil gerade Elche und Rentiere die Straßen doch recht häufig queren – gerade in der Abenddämmerung der Perioden Mai bis Juni und Oktober bis November.
Zudem gilt: Im sehr dünn besiedelten Norden Finnlands können die Abstände zwischen zwei Tankstellen lang und länger werden. Wer sich hier unnötigen Stress ersparen will, sollte lieber einmal zu viel als zu wenig volltanken. Für das Fahren auf Finnlands Straßen ist ein normaler Führerschein aus dem europäischen Herkunftsland absolut ausreichend. Empfohlen wird zudem das Mitführen einer Grünen Versichertenkarte (erleichtert die Unfallabwicklung). Es gilt das Rechtsfahrgebot.
Autobahn: Auf finnischen Autobahnen liegt die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit für Pkw derzeit bei 120 Kilometer pro Stunde. Raserei im deutschen Sinne sollte damit also eigentlich ausgeschlossen sein. Im Winter geht es witterungsbedingt noch etwas gemächlicher zu. Nun sind landesweit lediglich 100 Kilometer pro Stunde erlaubt.
Landstraßen + innerorts: Auf finnischen Landstraßen sind für Pkw 80 Stundenkilometer erlaubt, wobei es auch hier im Winter zu Herabsetzungen der Höchstgeschwindigkeit kommen kann. Das ist allerdings regional unterschiedlich – also nicht landesweit geregelt. In Städten und geschlossenen Ortschaften sind in der Regel maximal 50 Stundenkilometer zulässig.
Alkohol: Beim Thema Alkohol sind finnische Polizisten sehr resolut. Es wird oft kontrolliert, wobei die Promillegrenze von 0,5 Promille Blutalkohol gilt. Wer diesen Wert überschreitet, muss mit empfindlichen, normalerweise einkommensabhängigen Geldbußen rechnen.
Beleuchtung: Außerorts und innerorts muss man in Finnland zu jeder Tageszeit mit Abblendlicht fahren – also auch am sonnigsten Mittag. Dagegen muss bei der Nutzung von Fernlicht und Nebelscheinwerfern vorsichtig vorgegangen werden. Nur wenn es die Wetterverhältnisse unbedingt erfordern, sind beide Spezialbeleuchtungen erlaubt.
Bereifung: Von Anfang Dezember bis Ende Februar muss auf finnischen Straßen Winter- oder zumindest Allwetterbereifung aufgezogen sein. Die nötige Profiltiefe liegt bei mindestens 3 Millimetern. Sollte man mit einem Gespann unterwegs sein, muss auch der Anhänger mit passender Winterbereifung ausgestattet sein. Wenn die Witterung es erfordert, sind zur Winterzeit auf finnischen Straßen außerdem Reifen mit Spikes zugelassen.
Weitere Informationen: Verstöße gegen finnische Verkehrsregeln werden generell empfindlich und einkommensabhängig bestraft. Zu dumm also, dass in dem Land auch Falschangaben zur Gehaltshöhe strafbar sind. Also besser die Wahrheit sagen, ist günstiger.
sh