Facebooktwitterpinterestrssinstagram

Über die Namenskommission

Isländische Namenskommission genehmigt fünf neue Vornamen, lehnt einen ab

Die isländische Namenskommission hat am vergangenen Donnerstag fünf neue Vornamen sowie mehrere Patronyme und Matronyme in die offizielle Namensliste aufgenommen. Ein männlicher Name wurde jedoch abgelehnt.

Vornamen in Island
Im Skaftafell-Nationalpark. (Foto: Aswin)
Unter den neu zugelassenen Vornamen befinden sich die weiblichen Namen Ingirún, Yrkja, Hannah und Ástý sowie der männliche Name Stormar. Zudem wurden die Patronyme Evgeníusdóttir und Evgeníusson sowie das Matronym Agnesardóttir genehmigt. Das berichtet die Nachrichtebwensote Visir.

Die Schreibweise des männlichen Namens Kjartann hingegen wurde von der Kommission abgelehnt. In ihrer Begründung erklärte sie, es handele sich dabei entweder um eine Schreibvariante des etablierten Namens Kjartan oder um eine „Verunstaltung“ desselben. Eine Zulassung wäre nur möglich gewesen, wenn eine entsprechende Namens-Tradition nachweisbar gewesen wäre.

Die Richtlinien für die Anerkennung von Vornamen in Island

Die Entscheidung stützt sich auf die Arbeitsrichtlinien der Kommission, in denen festgelegt ist, dass neue Namensformen auf sprachlichen und kulturellen Grundlagen basieren müssen.

Ein Name gilt als in der isländischen Sprache etabliert, wenn er eine der folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Er wird derzeit von mindestens 15 Isländern getragen;
  • Er wird derzeit von 10–14 Isländern getragen, und der älteste von ihnen hat ein Mindestalter von 30 Jahren erreicht;
  • Er wird derzeit von 5–9 Isländern getragen, und der älteste von ihnen hat ein Mindestalter von 60 Jahren erreicht;
  • Er wird derzeit von 1–4 Isländern getragen und ist bereits in der Volkszählung von 1920 (oder früher) verzeichnet;
  • Er wird derzeit von keinem Isländer getragen, ist jedoch bereits in der Volkszählung von 1920 (oder früher) verzeichnet und seine Tradition wurde nicht unterbrochen. Die Tradition eines Namens gilt als unterbrochen, wenn er in den letzten 70 Jahren von keinem Isländer getragen wurde.

Über die Namenskommission

Für diejenigen, die mit dem isländischen Namensgenehmigungsverfahren nicht vertraut sind:

Die Namenskommission ist eine offizielle Institution, die Anträge auf die Aufnahme neuer Namen in das isländische Namensregister prüft. Dabei bewertet es unter anderem, ob ein Name mit der isländischen Grammatik vereinbar ist.

Zum Beispiel wird der Name „Örn“ in verschiedenen Fällen unterschiedlich gebeugt: Beispielsweise „hier ist Örn, über Örn, von Örn, zu Örn“ wird auf Isländisch wie folgt dekliniert: „hér er Örn, um Örn, frá Erni, til Arnar“.

Die Kommission beurteilt die Namen auch danach, ob sie in die isländische Grammatik passen. Die deklinierte Form eines Namens darf nicht zum zufälligen Grund für Mobbing werden. Die Beurteilung des Mobbing-Potetials von Vornamen gilt in Island als umstritten. Nichtsdestoweniger wird diese Komponente weiterhin bewertet.

Unser QUIZ zum Thema ISLAND

Sie wollen diesen Beitrag teilen?

Facebooktwitterredditpinterestmail
Subscribe
Benachrichtige mich zu:
guest

0 Comments
älteste
neuste
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen