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Hunde nicht mehr an der Kette

Ab Juli gelten in Lettland deutliche strengere Vorschriften bei Haustierhaltung

Ab dem 1. Juli gelten in Lettland strengere Vorschriften für die Haltung von Haustieren. So dürfen beispielsweise junge Hunde nicht mehr an der Kette gehalten werden, freilaufende Katzen müssen sterilisiert, mit einem Mikrochip versehen und registriert werden.

Tierschutz Lettland
Ein angeketteter Hund – diesen Anblick soll es in Lettland künftig nicht mehr geben. (Foto: Ainur Khakimov)
Dies ist auf Änderungen im Tierschutzgesetz und neue Vorschriften zum Tierschutz zurückzuführen, berichtete der lettische Rundfunk gestern.

Die Tierschutzbestimmungen werden erweitert, beispielsweise in dern Bereichen Transport von Tieren, Haltung von Welpen, die Kettenlänge für ältere Hofhunde und die Sozialisierung von Tieren.

Hunde dürfen nicht mehr an die Kette gelegt weden

Hunde, die nach dem 31. August 2023 geboren sind, dürfen nicht mehr angekettet werden. Ausnahmen der Vorschriften sehen vor, dass ein Hund bei Wettbewerben, auf der Jagd, bei Ausstellungen oder an Orten, an denen er zur Arbeit eingesetzt wird, angebunden werden dürfe.

Außerdem darf ein Hund auf Anweisung eines praktizierenden Tierarztes je nach Gesundheitszustand des Hundes und zur vorübergehenden Ruhigstellung des Hundes in Anwesenheit seines Besitzers oder Halters angebunden werden.

Die neuen Vorschriften legen auch die Mindestfläche fest, die für die Haltung eines Hundes und einer Katze genutzt werden darf.

Ein kleiner Hund und eine kleine Katze mit einem Gewicht von bis zu 10 Kilogramm müssen über eine freie Fläche von mindestens 4 Quadratmetern verfügen. Für einen Hund mit einem Gewicht von mehr als 10, aber weniger als 20 Kilogramm sind es 6 Quadratmeter und für einen Hund mit einem Gewicht von 20 bis 29 Kilogramm 8 Quadratmeter.

Ein Hund, der mehr als 30 kg wiegt, muss mindestens 10 Quadratmeter haben. Wenn diese Fläche überdacht ist, muss sie mindestens 1,80 Meter hoch sein.

Die Vorschriften verbieten es auch, einen Hund oder eine Katze dauerhaft in einem Käfig oder auf einem Balkon oder einer Loggia zu halten.

Katzen müssen sterilisiert und gechipt sein, aber nicht alle

Eine sterilisierte Katze, die älter als sechs Monate ist, darf im Freien herumstromern, wenn sie mikrogechipt und registriert ist. Ab dem 1. Juli schreibt das Gesetz vor, dass alle Katzen mit einem Mikrochip versehen und registriert sein müssen.

Ausgenommen von der Regelung sind Wohnungskatzen, d.h. Katzen, die nie ins Freie gehen.

Die Durchsetzung und Kontrolle der neuen Vorschriften wird von örtlichen Behörden übernommen, heißt es aus dem Landwirtschaftsministeriums.

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