Neue Gesetz durch den lettischen Präsidenten Verkündet
Lettland: Automatische Staatsbürgerschaft für Kinder von Nichtstaatsangehörigen nun möglich
In Zeiten des Wiederauflebens völkisch-nationaler Gesinnung in vielen Teilen Europas und der westlichen Welt überhaupt, kommt Lettland mit einem erfrischend weltoffenen Ansatz daher.
Der lettische Präsident, President Egils, verkündete ein Gesetz, das die automatische Staatsbürgerschaft für Kinder von Nichtstaatsangehörigen ermöglicht. Nach Angaben von The Baltic Times erschien die Mitteilung über das Inkrafttreten des Gesetzes gestern in der offiziellen staatlichen Zeitung Latvijas Vestnesis.
Das lettische Parlament hat in der dritten und letzten Lesung im Oktober den Gesetzesentwurf des früheren Präsidenten Raimonds Vejonis verabschiedet, wonach der Nichtstaatsangehörigkeitsstatus für Kinder von Nichtstaatsangehörigen, die ab 1. Januar 2020 in Lettland geboren werden, beendet werden soll.
Die Mehrheit der Abgeordneten – sowohl aus der Koalition als auch aus der Opposition – unterstützte den Gesetzesentwurf. Die Parlamentarier der Rechtsaußen-Partei „Nationale Vereinigung“ stimmten dagegen.
In Lettland geborene Kinder erhalten künftig die lettische Staatsbürgerschaft, es sei denn, die Eltern möchten ihrem Kind die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes zuweisen. Wenn das Kind außerhalb Lettlands geboren wurde oder einer der Eltern ein Staatsbürger eines anderen Landes ist, müssen die Eltern dem Lettischen Amt für Staatsbürgerschaft und Migration Dokumente vorlegen, aus denen hervorgeht, dass das Kind kein Staatsbürger eines anderen Landes war und ist.
Die Änderungen sollen sich auf eine kleine Anzahl von Kindern beziehen. Nach Angaben des Amtes für Staatsbürgerschaft und Migration waren im Jahr 2016 47 Kinder als Nichtstaatsangehörige gemeldet, im Jahr 2017 waren es 51 und im Jahr 2018 waren es 33.
„Es ist falsch, diese Nichtstaatsbürgerschaft in unserem Land zu erhalten, der Zustand muss irgendwann beendet werden. Die in Lettland geborenen Kinder müssen lettische Staatsbürger werden. Wenn ihre Eltern weiterhin auf die lettische Staatsbürgerschaft verzichten möchten, können sie einen Antrag stellen und die Staatsbürgerschaft eines Landes wählen, das sie bevorzugen“, sagte Vejonis.
Die Saeima lehnte im September letzten Jahres Vejonis‘ Vorschlag ab, die Beendigung des Nichtstaatsangehörigkeitsstatus bereits für die ab dem 1. Juni 2018 in Lettland geborene Kinder von Nichtstaatsangehörigen anzuwenden.
ap