Gleichstellung
Lettland: Erste Frau darf Vaterschaftsurlaub in Anspruch nehmen
Zum ersten Mal hat in Lettland eine Frau den zehntägigen Vaterschaftsurlaub in Anspruch genommen, der nach der Geburt eines Kindes bislang – der Name sagt es – nur Männern vorbehalten war.
Möglich machte das ein neuer Passus im Arbeitsgesetz, den das lettische Verfassungsgericht im November 2020 mit einem bahnbrechenden Urteilsspruch auf den Weg gebracht hat.
Darin wurde es als verfassungswidrig erklärt, gleichgeschlechtlichen Paaren nach der Geburt eines gemeinsamen Kindes bestehende „Vaterschaftsrechte“ vorzuenthalten.
Im Kern sind das Vaterschaftsurlaub und Vaterschaftsbeihilfe. Beides nahm bzw. nimmt als erste Frau in Lettland nun Evita Gosa in Anspruch, die ihrer berechtigten Freude sogleich Ausdruck verlieh: „Für die Gleichheit und den Schutz aller Familien“, teilte sie über Twitter mit.
Bez papildu aizķeršanās esmu kļuvusi par pirmo sievieti LV vēsturē, kas dosies atvaļinājumā saskaņā ar DL 155. p. 1. d. un kam ir apstiprināta paternitātes pabalsta izmaksa likumā noteiktajā apmērā no soc. apdr. iemaksu algas. PAR visu ģimeņu līdztiesību un aizsardzību! ❤️
— Evita Gosa (@evitagosa) December 9, 2020
Vor dem wegbereitenden Urteil des lettischen Verfassungsgerichtes hatte sich laut einem Bericht der Baltic Times der Widerstand gegen die alte Rechtsprechung gemehrt.
Lauris Liepa beispielsweise, Anwalt der LGBT-Gruppierung Mozaika, sprach von einer „inakzeptablen und diskriminierenden“ Haltung gleichgeschlechtlichen Paaren gegenüber. Und fand ganz offensichtlich Gehör.
Erfolgreich geklagt hatte letztlich eine Privatperson – und damit eine sehr emotionale Kontroverse im politischen Lettland ausgelöst. Nun, da die Sache vom Tisch ist, dürften sich die Gemüter auf allen Seiten beruhigen. Den Paaren, die es konkret betrifft, wäre es jedenfalls sehr zu wünschen.
sh