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Zum Schutz der Fischerei

Lettland erteilt erstmals Genehmigung zur Jagd auf Kegelrobben

Erstmals hat Lettland Genehmigungen zur Bejagung von Kegelrobben erteilt. Fischer dürfen davon Gebrauch machen, um Schäden an ihren Fanggeräten und Fängen zu verringern, wie der lettische Rundfunk diese Woche berichtet.

Kegelrobbe Ostsee
Eine Kegelrobbe an der östlichen Ostsee. (Foto: Gytis M)
Vom 1. September bis 31. Dezember dürfen laut dem neuen Gesetz Personen bzw. Unternehmen mit Abschussrecht bis zu 60 Kegelrobben mit Jagdwaffen erlegen. Eine Regelung, an der viele Tierschützer wenig bis gar keinen Gefallen finden dürften.

„Wenn der Frühling beginnt, wird es verrückt“, rechtfertigt Jānis Krūmiņš, ein Küstenfischer aus Salacgrīva. Er beschreibt den großen Schaden, den die Robben der Küstenfischerei zufügen, insbesondere während der Heringssaison.

Robbenpopulationen und ihre Folgen für die Fischerei

„Man wirft ein Netz aus, und die Robbe ist sofort da. Sie frisst den Fisch, zerreißt das Netz, und am Ende gibt es weder Fisch noch Netz“, so Krūmiņš. Die Robben würden so massiv den Ablauf der Küstenfischerei stören, lässt er sich zitieren.

Ein beschädigtes Netz bedeutet für die Fischer natürlich finanzielle Verluste, da es zeitaufwendig ist, die bis zu 400 Meter langen Geflechte zu reparieren. „Ein Netz jedes Mal nach den Angriffen zu flicken, ist komplett unwirtschaftlich“, sagt Krūmiņš.

Krūmiņš, der in der vierten Generation seiner Familie als Küstenfischer arbeitet, stellt zudem fest, dass die Robbenpopulation stark zugenommen hat. Früher sei es nur sehr selten vorgekommen, dass Robben in der Nähe der Netze auftauchten, sagt er.

Lettische Wissenschaftler schätzen die Robbenpopulation auf etwa 60.000 Tiere, während ihre estnischen Kollegen sogar von bis zu 90.000 ausgehen. Damit stellen die Kegelrobben nach Meinung vieler Fischereiexperten eine ernsthafte Bedrohung für die Branche dar.

Bedingungen und Vorschriften für die Bejagung on Kegelrobben

In Lettland haben nun laut LSM.lv im ersten Schritt 19 Fischereibetriebe, die kommerziell in den Küstengewässern fischen, die Erlaubnis zur Jagd auf Kegelrobben erhalten.

Die gejagten Robben dürfen dabei allerdings nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet werden. Sie sind entweder zu entsorgen oder für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Vor und nach der Tötung ist zudem die Naturschutzbehörde zu informieren.

Ein Verstoß gegen diese Vorschriften wird mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro bestraft. Die Genehmigungen sind streng reglementiert, und die Behörden überwachen die Einhaltung der Vorschriften sehr genau.

Die Bejagung der Kegelrobben ist ein Versuch, das Gleichgewicht zwischen Fischerei und Naturschutz zu wahren. Trotzdem bleibt die Diskussion über den Schutz der Tiere und die Interessen der Fischer ein sensibles Thema, bei dem das letzte Wort wahrscheinlich noch nicht gesprochen ist.

Unser QUIZ zum Thema LETTLAND

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