Wie Nummernschild
Lettland: Registrierung von E-Rollern seit Monatsanfang Pflicht
Besitzer von Elektrorollern müssen ihre Gefährte in Lettland seit dem 1. April offiziell registrieren, um sie in der Öffentlichkeit nutzen zu dürfen. Definiert sind E-Roller als Fahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einer Motorleistung von maximal 1000 Watt.
Seit Monatsbeginn dürfen nur bei der Direktion für Straßenverkehrssicherheit (CSDD) registrierte Elektroroller am Straßenverkehr teilnehmen. Bei der Registrierung vergibt die CSDD eine Nummer und stellt eine entsprechende Plakette aus – fast wie bei einem Kfz-Nummernschild.
Die Plakette muss dann an einer gut sichtbaren Stelle an der Vorderseite des Elektrorollers an der Lenksäule angebracht sein. Die Zulassung enthält zudem ein nummeriertes holografisches Fälschungsschutzmerkmal.
Bußgelder könnten in Zukunft zwischen 100 und 150 Euro liegen
Es ist möglich, einen Elektroroller aus der Ferne über einen Online-Dienst oder persönlich in den CSDD-Kundendienstzentren zu registrieren. Geschehen ist dies bereits in mehr als 7.500 Fällen, die Kosten liegen einmalig bei rund 8 Euro.
Zukünftig wird die Polizei kontrollieren, ob E-Scooter ordnungsgemäß registriert sind. Nicht registrierte Fahrer werden aber landesweit fürs Erste mit einer Verwarnung davonkommen, da es noch nicht möglich ist, Zuwiderhandlungen zu bestrafen.
Das Verkehrsministerium hofft allerdings, bis zum Sommer eine Strafregelung einzuführen. Das Ministerium schätzt, dass die Bußgelder zwischen 100 und 150 Euro liegen könnten, eine Beschlagnahmung der kleinen Flitzer ist laut LSM.lv jedoch nicht vorgesehen.