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Jäger filmte selbst die Tötung

Gefängnisstrafe für Jäger wegen grausamer Tötung eines Rehs

In Norwegen wurde ein Jäger zu 15 Tagen Haft verurteilt und verliert für eineinhalb Jahre seinen Jagdschein, nachdem er ein Reh durch einen Stich in den Hals getötet hatte. Das berichtet die Nachrichtenagentur NTB.

Jäger wegen Tötung eines Rehs verurteilt
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das Tier mit einem Kopfschuss aus nächster Nähe hätte getötet werden müssen. (Symbolbild: Sebastian Pociecha)
Der Mann wurde vom Bezirksgericht Telemark wegen schwerer Verstöße gegen das Tierschutzgesetz verurteilt, weil er das Reh im vergangenen Herbst auf eine unzulässige Weise getötet hatte.

Der Mann hatte das Reh zunächst nur angeschossen. Da es noch lebte, packte er es am Hals und stieß ihm ein Jagdmesser in die Kehle, wobei er das Messer mehrmals hin und her bewegte, heißt es im Urteil. Ein Akt des betäubungslosen Schlachtens.

Das Reh war noch am Leben, als die Haut und das Gewebe durchtrennt wurden und das Blut floss, weshalb das Gericht der Ansicht ist, dass das Reh unnötig leiden musste.

Der Richter kam zu dem Schluss, dass der Mann das Tier mit einem Kopfschuss aus nächster Nähe hätte töten müssen.

Jäger filmte selbst die Tötung

Der Jäger selbst hat erklärt, dass es nicht ratsam gewesen wäre, weitere Schüsse auf das Tier abzugeben, und dass er aufgrund seiner Erfahrung davon ausging, dass das Reh bewusstlos war, als er mit dem Messer zustach.

„Im Interesse seiner eigenen Sicherheit sowie einer schnellen und sicheren Tötung entschied er sich daher, das Reh mit einem Messer in den Halsbereich zu stechen“, gab der Verurteilte zu Protokoll.

Der Jäger filmte die Tötung und lud das Video später auf YouTube hoch. Zwei vom Gericht als Sachverständige bestellte Tierärzte sind der Meinung, dass das Filmmaterial zeige, dass das Reh während des Stichs noch lebte, auch weil das Tier mehrmals geblinzelt hat.

Der Verurteilte muss außerdem eine Geldstrafe von 20.000 NOK (1.700 Euro) und Gerichtskosten in Höhe von 5.000 NOK (425 Euro) zahlen.

So wie in Norwegen, ist auch in Deutschland das betäubungslose Schlachten grundsätzlich verboten.

Der Jäger kündigt an, das Urteil anzufechten.

Unser Geographie-Quiz: Norwegen und seine Landschaft

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