Leben in Norwegen
Norwegisches Straßenverkehrsamt: „Hecken schneiden vor Schulbeginn“
Bald fängt in Norwegen die Schule wieder an. Die norwegische Straßenverwaltung erinnert die Bürger daran, dass sie selbst dafür verantwortlich sind, ihre Hecken und Sträucher zu schneiden, die an Fuß- und Radwege grenzen.
„Es liegt in der Verantwortung des Eigentümers oder Besitzers des Grundstücks, Hecken und Sträucher so zu schneiden, dass eine gute Sicht gewährleistet ist“, sagt Tor Skårland, Projektleiter beim norwegischen Straßenverkehrsamt.
„Der Beginn des Schuljahres rückt näher, und bald werden viele Tausende von Schulkindern im ganzen Land auf Fuß- und Radwegen unterwegs sein. Helfen Sie mit, ihnen einen sicheren Schulweg zu ermöglichen“, sagt Skårland in einer Pressemitteilung seiners Arbeitgebers.
Dies sind die Regeln für Eigentümer
Das Straßenverkehrsamt beschreibt die Regeln für Eigentümer oder Verwalter eines Grundstücks mit einer Ausfahrt zu einer Straße oder einem Fußgänger- und Radweg:
Der Eigentümer oder hat dafür Sorge zu tragen, dass Bewohner eines Hauses an ihrer Ausfahrt und an Kreuzungen freie Sicht haben.
Man müsse dafür sorgen, dass Zäune und Bepflanzungen so niedrig sind, dass jeder sicher an besagtem Grundstück vorbeigehen, radfahren und fahren kann.
Wenn die eigene Ausfahrt einen Fußgänger- und Radweg kreuzt, darf die Höhe der Hecke und des Zauns im Bereich der freien Sicht 0,5 Meter über dem Straßenniveau nicht überschreiten.
Die freie Sicht auf die Ausfahrt muss 3 Meter betragen. Das bedeutet, dass, wenn man 3 Meter vor der Ausfahrt steht, die Mitte des Fußgänger- und Radwegs 30 Meter nach beiden Seiten zu sehen ist. Zu beachten ist außerdem, dass die freie Sichtzone mehr als 30 Meter betragen sollte, wenn der Fußgänger- und Radweg abschüssig ist und die Radfahrer mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sind.
Wenn die Ausfahrt auf die Straße führt
Wenn die eigene Ausfahrt auf die Straße führt, dürfen Hecke und Zaun nicht höher als 0,5 m über dem Straßenniveau sein. Sie können die Hecke und den Zaun auch außerhalb der Freiraumzone versetzen. Die Freiraumzone ist mit einer rot gepunkteten Linie gekennzeichnet.
Die freie Sicht auf die Ausfahrt muss 4 Meter betragen. Das bedeutet, dass man die Straße sehen können muss, wenn man 4 Meter in die Einfahrt hineinfährt.
So weit sollte man sehen können
Wie weit man nach beiden Seiten sehen können muss, hängt von der Geschwindigkeitsbegrenzung ab. Wenn die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt, sollte man die Straße in beide Richtungen 20 Meter weit sehen können. Die Sichtweite nimmt mit dem Tempolimit zu:
- Bei 40 km/h sollte man die Straße in beide Richtungen 30 Meter weit sehen können.
- Bei 50 km/h sollte man die Straße in beide Richtungen 45 Meter weit sehen können.
- Bei 60 km/h sollte man die Straße in beide Richtungen 70 Meter weit sehen können.
- Bei 70 km/h sollte man die Straße in beide Richtungen 90 Meter weit sehen können.
Wenn Bäume an der Straße stehen
Wenn Bäume an einer Straße stehen, dürfen die Äste nicht tiefer als 5 m über die Fahrbahn hängen.
Über Bürgersteigen, Fuß- und Radwegen dürfen die Äste nicht tiefer als 3 m hängen. Der Eigentümer der Bäume ist auch für die Beseitigung herabfallender Äste verantwortlich.