„Jetzt herrscht Klarheit“
Norwegen schreibt Emissionsfreiheit für Schiffe in Welterbe-Fjorden vor
Die einzigen UNESCO-Welterbestätten Norwegens, die ausschließlich als Naturerbe eingestuft sind, sind der Geirangerfjord und der Nærøyfjord in Fjord, außerdem genießen drei weitere Fjorde den besonderen Status: Aurlandsfjord, Sunnylvsfjord und Tafjord. Alle gelten als herausragende Beispiele der norwegischen Fjordlandschaft und wurden von der UNESCO wegen ihrer „außergewöhnlichen natürlichen Schönheit“ ausgezeichnet. Für diese fünf Fjorde gilt bald: Nur Passagierschiffe mit null Emissionen dürfen sie befahren.
Die Regelung ist Teil umfassender Umweltsicherheitsvorgaben und wurde von der norwegischen Regierung beschlossen. Ziel ist es, die einzigartigen Naturkulissen der Fjorde zu schützen und den Ausstoß klimaschädlicher Gase zu senken. Ab dem Jahr 2032 gelten die Null-Emissions-Vorgaben auch für größere Passagierschiffe ab 10.000 BRZ.
„Jetzt herrscht Klarheit“
„Die Ausarbeitung dieser Vorschriften war ein komplexer Prozess, der sowohl die Branche als auch die Behörden stark gefordert hat“, sagt Alf Tore Sørheim, Generaldirektor der Schifffahrtsbehörde.
„Jetzt herrscht endlich Klarheit, und die Branche kann mit der nötigen Planungssicherheit auf die Anforderungen reagieren.“
Klimaminister Andreas Bjelland Eriksen spricht von einem Meilenstein:
„Diese Vorschriften sind ein wichtiger Schritt, um die spektakulären Welterbe-Fjorde als Natur- und Reiseziel langfristig zu bewahren – und sie geben zugleich wichtige Impulse für technologische Innovationen im maritimen Sektor.“
Neben der Emissionsfreiheit schreibt die Regierung auch vor, dass Schiffe künftig Biogas als alternativen Treibstoff nutzen können müssen – sofern verfügbar. Auch die Nutzung von Landstrom während der Liegezeiten ist verpflichtend, wenn entsprechende Infrastruktur vorhanden ist.
Die neuen Vorschriften sind technologieneutral formuliert: Entscheidend ist, dass bei der Energieversorgung kein CO₂ oder Methan direkt emittiert wird. Gleichzeitig müssen die eingesetzten Technologien den Vorgaben zur Reduktion von Treibhausgasen gemäß EU-Rahmenrichtlinien entsprechen.
Weitere Details finden sich im offiziellen Rundschreiben „Festlegung der Anforderungen an emissionsfreie Schiffe und Fähren in den Fjorden des Welterbes“.