Medienaufsicht
Verbot von Werbung in Radio und Fernsehen zu Ostern
In Norwegen herrscht an bestimmten Feiertagen Funkstille für Werbespots. Radio- und Fernsehsender dürfen an vier Stillen Tagen im Jahr keine kommerzielle Werbung senden. Dazu gehören Karfreitag, Ostermontag, Pfingstmontag und der erste Weihnachtstag. Ziel der Regelung ist es, die Öffentlichkeit an diesen Tagen vor kommerziellen Botschaften zu schützen. Für Streamingdienste gilt das Verbot nicht.
„Die Rundfunkanstalten halten sich vorbildlich an das Verbot. In den vergangenen Jahren haben wir keine Verstöße festgestellt“, sagt Hanne Sekkelsten, Leiterin der Abteilung Recht und Regulierung bei der norwegischen Medienaufsicht.
„Die norwegische Medienbehörde hat in den letzten zwanzig Jahren nur ein paar Mal Verstöße gegen die Vorschrift festgestellt“, so Hanne Sekkelsten weiter.
In diesem Jahr fällt der Karfreitag auf den 18. April, der Ostermontag auf den 20. April. Sollte ein Sender gegen die Vorschrift verstoßen, drohen Sanktionen – von einer Verwarnung über Geldstrafen bis hin zu einem zeitlich befristeten Werbeverbot.