Untersuchungen laufen
Zugunglück in Norwegen: Vorwurf grober Fahrlässigkeit
Ende März kam es im norwegischen Bahnhof Arna zu einem vielbeachteten Zugunglück. Dabei entgleiste ein Güterzug von Onrail in einem Tunnel, was zu erheblichen Sachschäden an den Waggons und der Infrastruktur führte. Und zum Steckenbleiben eines Personalzuges.
Das Bild dokumentiert, wie erheblich der Unfall war. Zum Glück wurde niemand ernsthaft verletzt. Dennoch läuft es auf ein juristisches Nachspiel hinaus, wie unter anderem das Portal Ba.no diese Woche berichtet hat.
Konkret prüft die Bahngesellschaft Bane Nor gerade, ob der Zugbetreiber Onrail für die Kosten der Entgleisung haftbar gemacht werden kann. Im Raum steht der Vorwurf grob fahrlässigen Handelns.
„Grob fahrlässig bedeutet, dass eine deutliche Abweichung von normalem, umsichtigem Verhalten“ zu dem Unglück und den damit verbundenen Folgeschäden geführt haben könnte, teilte Bane Nor dazu mit.
„Einige dieser Schäden sind in der Vereinbarung mit den Eisenbahngesellschaften speziell definiert“, sagte Anne Kirkhusmo, Pressesprecherin von Bane Nor, dazu in einem Medienstatement zum Start der Untersuchungen.
“Alles getan, um die Passagiere so schnell wie möglich aus dem Tunnel zu bringen“
Onrail selbst hält dagegen, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Man mache sich keine Sorgen über den Ausgang der Untersuchungen, schrieb die auf den Güterverkehr spezialisierte Bahngesellschaft auf der eigenen Webseite.
Hintergrund: Infolge der Güterzug-Entgleisung blieb leicht zeitversetzt auch der Regionalzug von Oslo nach Bergen mit Dutzenden Passagieren an Bord im betroffenen Arnanipa-Tunnel stecken. Anschließend mussten Hilfszüge den Regionalzug aus dem Tunnel schleppen.
„Wir haben alles getan, um die Passagiere so schnell wie möglich aus dem Tunnel zu bringen. Wir verstehen, dass dies eine unangenehme Erfahrung ist“, teilte damals Sverre Kjenne, Executive Vice President von Bane Nor, mit.
Zuvor hatte der entgleiste Güterzug ein rotes Signal übersehen bzw. überfahren. „Ob es an den technischen Gegebenheiten oder am Verhalten des Lokführers lag, muss im Rahmen der Ermittlungen geklärt werden“, hieß es vonseiten der zuständigen Untersuchungskommission.