Fachkräftemangel unnötig verschärft
Schweden weist immer mehr ausländische IT-Spezialisten aus
Seit 2016 wurden in Schweden die Aufenthaltsgenehmigungen von über 100 IT-Spezialisten nicht verlängert.
Zwischen Januar und dem 13. Juli 2017 wurden 56 Anträge auf die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung von der Einwanderungsbehörde abgelehnt. Es sind jetzt schon mehr Ablehnungen als im gesamten letzten Jahr. Die Betroffenen haben das Land innerhalb von vier Wochen zu verlassen. Svenska Dagbladet berichtete gestern darüber.
In Schweden führt diese Praxis der Behörde zu einer erhitzten Diskussion über die Sinnhaftigkeit des Vorgehens. Dem skandinavischen Land fehlen IT-Spezialisten. Es erscheint absurd, dass man Fachkräfte aus der Tech-Branche, nach denen überall händeringend gesucht wird, des Landes verweist.
Im Mai des Jahres wurde die Aufenthaltsgenehmigung des Iraners Tayyab Shabab nicht verlängert. Dieser gilt als ein Weltklasse-Entwickler. Sein Aufenthaltstitel wurde nicht verlängert, weil sein früherer Arbeitgeber vergessen hatte, für ihn in die Betriebliche Rentenversicherung einzuzahlen.
Ein offensichtlicher Behördenfehler, der Shabab für etwas bestraft, wofür er nicht verantwortlich ist. Selbst Spotify-Gründer Daniel Ek engagierte sich für den Verbleib des talentierten Entwicklers in Schweden, in einer Online-Petition wurden über 10.000 Unterschriften gesammelt. Bislang wurde jedoch jeder Einspruch seitens der Behörde abgelehnt.
Tayyab Shabab scheint nicht der einzige zu sein, der aufgrund von Fehlern, für die sie nichts können, ausgewiesen werden sollen. IT-Architektur-Spezialisten, System-Administratoren und Programmierer aller Art.
Die Einwanderungsbehörde handelt auf Grundlage einer Regierungsweisung, die verhindern soll, dass Arbeitgeber ausländische Angestellte unter geringeren Bezügen beschäftigen, und so das schwedische Solidaritätsprinzip unterwandern.
Es scheint, dass die Weisung in der Wirtschaft mehr Schaden anrichtet, als dass sie dem System nützt. Die schwedische Mitte-Links-Koalition hat dafür von führenden Unternehmen des Landes und Menschenrechtlern harsche Kritik einstecken müssen.
Regierungsvertreter haben nun angekündigt, sie würden die Regeln flexibler gestalten. Die neue Weisung wird es den Arbeitgebern ermöglichen, kleine Fehler im Nachhinein zu korrigieren, damit der Beschäftigte nicht für Verfahrensfehler Dritter bestraft wird. Die neue Regelung soll im Dezember 2017 in Kraft treten.
ap